Allgemeine Vertragsbedingungen

Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, die gegenseitiges Vertrauen und beiderseitige Zuverlässigkeit voraussetzt und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten ist.

1.
Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen und betreut. Sollte die Läufigkeit während des Aufenthalts beginnen, übernehmen wir keine Verantwortung für evt. Folgen. Zudem werden 15,00 Euro pro Tag für Reinigung und Aufwand veranschlagt. Hündinnen der Tagesbetreuung werden nach Absprache weiterhin aufgenommen.

2.
Der Umfang der Betreuung wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und schriftlich festgehalten.

3.
Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Buchungsformular festgelegt.

4.
Der Tierhalter trägt Sorge dafür, dass alle Arbeitsmittel wie Futter, Medikamente, Pflegemittel, Halsband / Leine usw. rechzeitig zur Verfügung gestellt werden. Eventuell anfallende Kosten (beispielsweise Auslage n für Futtermittel, evt. anfallende Tierarztkosten oder Hundesalonkosten) werden an den Tierhalter weiterberechnet.

5.
Der Service Das bellende Hotel führt die Betreuung von anvertrauten Tieren grundsätzlich gewissenhaft nach besten Wissen und Können durch. Um die Arbeit des Service Das bellende Hotel zu unterstützen ist der Tierhalter verpflichtet, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

6.
Der Tierhalter versichert mit Vertragsabschluss, dass für jedes Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Tierhalter versichert zudem, das jedes Tier das vom Service Das bellende Hotel betreut wird gesund ist.

7.
Sämtliche, vom Hund, egal wo und welche, verursach te Schäden übernimmt der Tierhalter.

8.
Ebenfalls versichert der Tierhalter, dass jedes Tier soweit notwendig und möglich geimpft ist und alle vorbeugenden Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Ansteckung bzw. Krankheit zur Übertragung auf Mensch oder Tier zu vermeiden.

9.
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem / den zu betreuenden Tier/en bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnung sbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

10.
Der Tierhalter ist verpflichtet wahrheitsgemäß Angaben über evt. Verhaltsstörungen und / oder Krankheiten des Tieres bzw. den Tiere zu machen.

11.
Der Service Das bellende Hotel übernimmt keine Garantie für die Gesundheit der Tiere. Sollte im Betreuungszeitraum ein Tier erkranken oder sich verletzen, wird primär der vom Tierhalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der Service Das bellen de Hotel vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hier bei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen.

12.
Der Service Das bellende Hotel ist bei Tod nicht haftbar.

13. Der Tierhalter verpflichtet sich sein Haustier rechtzeitig zum vereinbarten Termin abzuholen und für den Fall, dass dies aus dringenden Gründen nicht möglich sein sollte, dem Service Das bellende Hotel rechtzeitigBescheid zu geben.

14.
Wird das Tier nicht abgeholt, geht dies nach 14 Tagen in den Besitz des Service Das bellende Hotel über und kann durch den Service
Das bellende Hotel weitervermittelt werden ohne Ersatzansprüche.


15.
Aufnahme unkastrierter Rüden nur unter Vorbehalt.

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